Kfz-Versicherung
Die 3 Bestandteile der Kfz-Versicherung
Die Hauptbestandteile der Kfz-Versicherung sind die Kfz-Haftpflicht sowie die Kaskoversicherung, die sich wiederum in die Teilkasko und Vollkasko unterteilt. Wer in Deutschland ein motorisiertes Fahrzeug besitzt, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kaskoversicherung ist dagegen freiwillig, jedoch ebenso sinnvoll.
Kfz-Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland vorgeschrieben. Sie leistet bei Schäden an Personen, Fahrzeugen und Sachen, die Sie mit Ihrem Kfz verursacht oder mitverschuldet haben.
Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Versichert sind beispielsweise Schäden durch Diebstahl, Brand, Explosion, Kurzschluss, Sturm, Hagel, Überschwemmung sowie Wildunfälle.
Vollkasko
Die Vollkasko erweitert die Leistungen der Teilkasko um Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbst verschuldeten Unfall oder durch böswillige Beschädigungen Fremder (Vandalismus).
Profitieren Sie von meiner Erfahrung
Ich kenne die Vor- und Nachteile der am Markt angebotenen Produkte und ermitteln die für Sie optimale Risikolebensversicherung. Ich biete ganzheitliche und maßgeschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen.
Darauf achte ich besonders:
- Deckungssumme
- Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz, Mallorcapolice)
- Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit
- Schäden durch Tierbiss (z. B. Marder) oder durch den Zusammenstoß mit Tieren (erweiterte Wildschadendeckung)
- Schadenabwicklung des Versicherers
Mindesstandards
Welche Schäden zahlt eine gute Kfz-Versicherung?
Die Auswahl einer guten Kfz-Versicherung ist nicht einfach. Achten Sie weniger auf beworbene Extras wie Rabattschutz und Schutzbrief, als auf die Erfüllung der hier aufgeführten Mindeststandards.
Erhöhte Deckungssummen
Mit Deckungssumme ist immer die Versicherungssumme gemeint, also der Wert, bis zu dem ein Versicherer für Schäden einspringt. Wir achten auf hohe Versicherungssummen mit mindestens 50, besser 100 Millionen Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden pro Schadenfall.
Mallorca-Police
Unter der sogenannten Mallorca-Police oder -Deckung versteht man die in der Regel beitragsfreie Zusatzdeckung bei Schäden mit selbstgenutzten Mietfahrzeugen im europäischen Ausland. Damit sind Sie auch im Urlaub gut haftpflichtversichert.
Grobe Fahrlässigkeit
Wir achten auf den Verzicht auf den sogenannte "Einwand der groben Fahrlässigkeit". Das bedeutet, dass der Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit nicht kürzt. Ausgenommen sind jedoch immer Schäden durch Alkohol- und Drogenfahrten sowie bei Diebstahl, wenn es dem Dieb allzu leicht gemacht wurde.
Marderbiss und Wildschadendeckung
Wir achten darauf, dass nicht nur die durch Marderbiss verursachten Schäden an Schläuchen, Leitungen und Verkabelungen übernommen werden, sondern auch die Folgeschäden. Bei Wildschäden achten wir darauf, dass nicht nur Haarwild wie Rehe und Wildschweine, sondern auch beispielsweise Kühe und Pferde abgesichert sind.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung bares Geld sparen und dennoch optimal abgesichert sind.
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FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Versicherung
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht und zahlt die Kosten für Schäden, die Sie gänzlich oder teilweise im Straßenverkehr verursachen. Die Kaskoversicherung ist dagegen freiwillig und übernimmt die Kosten bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei wird zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden.
Eine Kaskoversicherung lohnt sich immer dann, wenn Sie Schäden am eigenen Fahrzeug absichern möchten. Während die Teilkaskoversicherung beispielsweise Schäden durch Naturgewalten, Feuer oder Glasbruch und Wildunfälle abdeckt, übernimmt die Vollkaskoversicherung auch Schäden durch Vandalismus und selbstverursachten Schäden sowie nach Fahrerflucht einer nicht ermittelbaren Person.
Generell gilt: Je neuer und teurer Ihr Auto, desto umfangreicher sollte der Kaskoschutz sein.
Generell können Sie immer dann Ihre Kfz-Versicherung wechseln, wenn Sie Ihr Auto (neu oder gebraucht) erstmalig auf sich zulassen. Sie können Ihre Kfz-Versicherung selbstverständlich auch ordentlich zum Vertragsablauf kündigen. In der Regel ist der Stichtag der 30. November eines Jahres. Eine außerordentliche Kündigung ist nach einem Schadenfall möglich - in der Regel innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht.
Mit einer Selbstbeteiligung können Sie die Höhe der Prämie teils signifikant beeinflussen. Generell gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag. Sie sollten jedoch immer in der Lage sein, im Schadenfall die vereinbarte Selbstbeteiligung immer auch selbst bezahlen zu können.
Anhand der Schadenfreiheitsklasse (SF) erkennt man die Anzahl Ihrer schadenfrei gefahrenen Jahre bzw. den Schadenverlauf Ihres Vertrags. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto geringer wird Ihre Schadenfreiheitsklasse und somit auch günstiger Ihr Versicherungsbeitrag.
Melden Sie Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder rufen Sie uns an. Wir kümmern uns.