Hundehalter-Haftpflichtversicherung
3 gute Gründe für eine Hundehalterhaftpflicht
Für Schäden, die Ihr Hund verursacht, kommt Ihre Privathaftpflicht nicht auf. Sie als Hundebesitzer haften mit Ihrem Privatvermögen. Schützen Sie sich daher mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung vor hohen Entschädigungsleistungen.
Teilweise Pflicht
Täglich verursachen Hunde neben Sachschäden auch Personenschäden, beispielsweise bei Verkehrsunfällen. Daher ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben.
Sie haften unbegrenzt
Laut Gesetz stellt schon die Haltung eines Tieres eine Gefahr dar. Daher haften Sie als Hundehalter in unbegrenzter Höhe für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht (Gefährdungshaftung).
Umfassender Schutz
Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen‑, Sach- und Vermögensschäden. Neben der Begleichung berechtigter Schadensersatzansprüche werden unberechtigte für Sie abgewehrt.
Wir analysieren den Markt
Wir kennen die Vor- und Nachteile der am Markt angebotenen Produkte und ermitteln die für Sie optimale Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Wir bieten ganzheitliche und maßgeschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen.
Darauf achten wir besonders:
- Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz)
- Schutz in gemieteten oder gepachteten Immobilien (z. B. Mietwohnung)Schadenabwicklung des Versicherers
- Prüfung der versicherten Gefahren und Deckungserweiterungen
- Ausführliche und individuelle Beratung
UMFASSENDER SCHUTZ
Welche Schäden deckt die Hundehalter-Haftpflicht ab?
Der Leistungsumfang Ihrer Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche und Anforderungen und bieten Ihnen die für Sie optimale Hundehalter-Haftpflichtversicherung an. Mögliche Absicherungen:
Weltweiter Schutz
Achten Sie auf einen weltweiten Versicherungsschutz, wenn Sie Ihren Hund mit auf die Reise nehmen.
Personenschäden
Schäden an Personen, beispielsweise durch Biss, können hohe finanzielle Entschädigungsleistungen zur Folge haben, die die Hundehalterhaftpflicht übernimmt.
Mietsachschäden
Für Mietsachschäden in privat gemieteten Räumen (Mietwohnung, Ferienwohnung) kommt die Hundehalterhaftpflicht auf.
Hundehüter & Familie
Schäden, die Ihr Hund beim Spazierengehen mit Freunden oder Familienangehörigen verursacht, sind mitversichert.
Führen ohne Leine
Führen Sie Ihren Hund trotz Leinenpflicht nicht an der Leine und kommt es zu Schäden, zahlt die Hundehalterhaftpflicht dennoch.
Hundeschule
In der Hundeschule sind Schäden am Inventar oder durch Raufereien an anderen Hunden mitversichert.
Hundesport
Beschädigt Ihr Hund das Equipment eines Agility-Vereins, kommt die Hundehalterhaftpflicht für den Schaden auf.
Ungewollter Deckakt
In der Regel werden die finanziellen Auswirkungen ungewollter Deckakte von der Hundehalterhaftpflicht getragen.
Welpen
Schäden durch Welpen Ihrer Hündin sind bis zu einem vertraglich festgelegten Alter mitversichert.
Unter Hunden
Verletzt Ihr Hund andere Hunde, übernimmt die Hundehalterhaftpflicht die daraus resultierenden Kosten.
Bestattung
Kommt Ihr Hund bei einem Unfall ums Leben, übernimmt die Hundehalterhaftpflicht die Bestattungskosten.
Forderungsausfall
Wird Ihr Hund von einem anderen Hund verletzt, dessen Halter nicht ermittelt werden oder die Kosten nicht zahlen kann, springt Ihre Hundehalterhaftpflicht ein.
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben!
Hundehalter-Haftpflichtversicherung
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FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung kommt nicht für vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie für Schäden an einem selbst oder am eigenen Eigentum auf.
Kommt es bei der Hundehaltung in der Mietwohnung zu Schäden wie Bissspuren und Kratzspuren am unbeweglichen Mietobjekten wie Bodenbeläge, Türen oder Wände, kommt die Hundehalter-Haftpflicht für die Kosten auf.
Ist die weltweite Deckung eingeschlossen, besteht Versicherungsschutz auch bei Urlaubsreisen im In- und Ausland.
Verletzt Ihr Hund einen anderen Hund, so sind Sie mit der Hundehaftpflicht abgesichert. Wird die Haftung geteilt, da beide Hunde nicht ganz unschuldig sind, übernimmt jede Hundehaftpflicht einen Teil der Kosten.
Erleiden Sie durch den Hund eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden und der Halter des verursachenden Tieres kann nicht zahlen, dann kommt Ihre Hundehalter-Haftpflichtversicherung für Ihre Ansprüche auf.
Wenn Ihr Hund verstirbt, wegläuft oder von Ihnen veräußert wird, endet die Versicherung umgehend. Informieren Sie Ihren Versicherer oder uns und legen Sie eine Bescheinigung(Tierarzt, Kaufvertrag, Abmeldebescheinigung) bei.
Melden Sie Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder rufen Sie uns an. Wir kümmern uns.