Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Die 3 Absicherungen der Pferdehalterhaftpflicht

Für Schäden, die Ihr Pferd verursacht, haften Sie als Besitzer mit Ihrem Privatvermögen, auch wenn Sie keine Schuld trifft. Schützen Sie sich daher mit einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung vor hohen Entschädigungsleistungen.

Personenschäden

Schutz vor den finanziellen Folgen durch eine Unfallverletzung eines Menschen wie beispielsweise Heil- und Pflegekosten, Verdienstausfall, Schadenersatz oder eine lebenslange Rente.

Sachschäden

Beschädigt oder zerstört Ihr Pferd Gegenstände, ersetzt die Pferdehalter-Haftpflicht die Kosten für die Reparatur oder zahlt den Zeitwert des beschädigten Gegenstands aus.

Vermögensschäden

Wird der Geschädigte aufgrund eines Unfalls mit Ihrem Pferd beispielsweise daran gehindert, seinem Beruf nachzugehen, kommt die Haftpflicht für die Kosten oder Verluste auf.

Profitieren Sie von meiner Erfahrung

Ich kenne die Vor- und Nachteile der verschiedenen Anlageformen und der am Markt angebotenen Produkte und ermittle die für Sie optimale Anlagestrategie für Ihre private Altersabsicherung. Ich helfe Ihnen dabei, die staatlichen Förderungen bestmöglich auszuschöpfen und bieten eine ganzheitliche und maßgeschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen. 

Darauf achte ich besonders:

  • Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz)
  • Schutz in gemieteten oder gepachteten Immobilien
  • Schadenabwicklung des Versicherers
  • Prüfung der versicherten Gefahren und Deckungserweiterungen
  • Ausführliche und individuelle Beratung

UMFASSENDER SCHUTZ

Welche Schäden deckt die Pferdehalter-Haftpflicht ab?

Der Leistungsumfang Ihrer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche und Anforderungen und bieten Ihnen die für Sie optimale Pferdehalter-Haftpflichtversicherung an. Mögliche Absicherungen:

Wolfsbiss & Pferderipper

Wird Ihr Pferd durch einen Wolf oder Pferderipper verletzt oder getötet, so beteiligt sich die Haftpflicht an den Kosten der Behandlung oder Einäscherung.

Privater Reitunterricht

Die Pferdehalter-Haftpflicht deckt verursachte Schäden, die beim gelegentlichen Privatunterricht beispielsweise an Familienangehörigen oder Freunden entstehen.

Fremdreiter und Familie

Bereiten Familienangehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Bereiter*innen Ihr Pferd, kommt die Haftpflicht für die vom Pferd verursachten Schäden auf.

Reitbeteiligung

Auch Ihre Reitbeteiligung ist durch die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abgesichert.

Mietsachschäden

Die Versicherung kommt auch für Mietsachschäden auf, beispielsweise wenn Ihr Pferd einen geliehenen Pferdeanhänger beschädigt.

Personenschäden

Falls Ihr Pferd einer Person einen Schaden zufügt, ist die Pferdehalter-Haftpflicht für Sie da und kommt für die Schäden auf.

Pferdesport

Schäden, die Ihr Pferd auf Turnieren verursacht, sind ebenfalls mitversichert.

Ungewollter Deckakt

Bei ungewollten Deckschäden kommt die Versicherung für Ihre finanziellen Verpflichtungen auf.

Weltweiter Schutz

Sie gehen mit Ihrem Pferd für eine Weile ins Ausland oder nehmen an internationalen Turnieren Teil? Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.

Gebissloses Reiten

Ihre Pferdehalter-Haftpflicht kommt auch dann für Schäden auf, wenn Sie mit gebissloser Zäumung und ohne Sattel geritten sind.

Bestattung

Kommt Ihr Pferd bei einem Unfall ums Leben, beteiligt sich die Haftpflicht an einer würdevollen Einäscherung.

Forderungsausfall

Werden Sie von einem fremden Pferd verletzt und dessen Halter kann nicht für Ihren Schaden aufkommen, hilft Ihre Haftpflicht Ihnen dabei, Ihre Forderungen durchzusetzen.

Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist für jeden Pferdebesitzer unverzichtbar.

Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:

Warum brauchen Pferdehalter eine extra Haftpflichtversicherung?

Sie sind gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Ihr Pferd einen Schaden bei einer dritten Person verursacht. Selbst dann, wenn die notwendige Sorgfalt gegeben war und Sie keine Schuld trifft. Diese Verantwortlichkeit ergibt sich allein durch die “Tiergefahr” (Gefährdungshaftung).

Sind Tierhüter mitversichert?

Tierhüter, die zeitweise Ihr Pferd als unbezahlten Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst beaufsichtigen oder übernehmen können ebenfalls mitversichert werden. Ist dieser Punkt für Sie wichtig, so achten Sie darauf dass er in Ihrer Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist.

Sind Fremdreiter ebenfalls versichert?

Fremdreiter sind nicht bei jeder Pferdehaftpflicht mitversichert. Wenn also jemand in unregelmäßigen Zeiträumen auf Ihrem Pferd reitet, ohne dafür zu bezahlen, achten Sie darauf, dass diese Leistung eingeschlossen ist.

Was ist mit Reitbeteiligungen?

Sehr häufig vereinbaren Pferdehalter mit einer dritten Person eine Reitbeteiligung. Möchten auch Sie als Pferdebesitzer Reitbeteiligungen ermöglichen, sollte dieser Umstand in die Pferdehalterhaftpflicht aufgenommen werden.

Wozu ist die Forderungsausfalldeckung da?

Erleiden Sie durch das Pferd eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden und der Halter des verursachenden Tiers kann nicht zahlen, dann kommt Ihre Pferdehalter-Haftpflichtversicherung für Ihre Ansprüche auf.

Was muss ich im Schadensfall tun?

Melden Sie Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder rufen Sie uns an. Wir kümmern uns.

Adresse

Lorenzstraße 7

04668 Grimma